Die Fälle häufen sich: immer mehr Kunden werden von extrem hohen Handyrechnungen überrascht. Forderungen von mehreren tausend Euro sind längst keine Seltenheit mehr. Aber wie kommen diese ungewöhnlich hohen Beträge eigentlich zustande?
In der Regel zumindest nicht durch lange Telefongespräche. Schuld sind oft Datenverbindungen (UMTS, GPRS), entweder weil das Handy sich unbemerkt ins Internet eingewählt hat oder weil der Kunde selbst Daten aus dem Internet auf seine Handy geladen hat ohne sich über die Kosten informiert zu haben. Wird dann laut Vertrag nach Traffic bzw. Datenmenge abgerechnet, können innerhalb weniger Minuten mehrere hundert Euro Kosten anfallen.
Wie kann man sich schützen? Der effektivste Schutz ist natürlich die Sperrung von Internetverbindungen durch den Telekommunikationsanbieter selbst. Oft hilft es aber schon, Internetverbindungen auf dem eigenen Handy zu sperren. Ist es hierfür schon zu spät und sind die Kosten bereits angefallen, sollten Sie zumindest die Rechnung Ihres Anbieters gemäß § 45i Telekommunikationsgesetz (TKG) beanstanden. Diese Beanstandung muss innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Innerhalb dieser Frist zur Beanstandung können Sie verlangen, dass Ihnen ein Entgeltnachweis sowie die Ergebnisse der technischen Prüfung des Anschlusses vorgelegt werden. Hieraus sollte ersichtlich sein, für welche Dienste die Kosten angefallen sind und ob die Abrechnung möglicherweise fehlerhaft erfolgt ist.
Nach Auffassung einiger Gerichte (so zum Beispiel das AG Frankfur a.M.) treffen den Telekommunikationsanbieter Hinweispflichten bei einem ungewöhnlichen Nutzungsverhalten des Kunden. Viele Telekommunikationsanbieter kommen diesen Hinweispflichten bereits nach, indem Sie Kurzmitteilungen (SMS) als Warnungen versenden, sobald die bereits angefallenen Kosten eine gewisse Höhe erreicht haben. Sofern solche Hinweise vollständig unterblieben sind, könnte die Forderung des Anbieters unter bestimmten Umständen verwirkt sein.