Schadensersatz bei Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit

Ein im öffentlichen Dienst beschäftigter Arbeitnehmer (hier: ein verbeamteter Feuerwehrmann) kann bei Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit (Art. 6b Richtlinie 2003/88/EG) einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Arbeitgeber haben. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer zuvor einen Antrag auf Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen gestellt hat. Die Festlegung von Höhe und Berechnung der Entschädigung obliegt dem jeweiligen Mitgliedstaat.

Die Entscheidung im Volltext finden Sie auf der Homepage des Europäischen Gerichtshofs (EUGH).