Im Bereich der Kfz-Kaufverträge gibt es wesentliche Unterschiede zwischen dem Kauf bzw. Verkauf von Neufahrzeugen und dem An- oder Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Zeigen sich nach Übergabe des Fahrzeugs erste Mängel, entsteht oft Streit zwischen den Parteien, ob und in welchem Umfang der Verkäufer für Sachmängel haftet.
Liegt überhaupt ein Sachmangel vor? Handelt es sich um altersbedingten/normalen Verschleiß? Hat der Verkäufer eine Garantie übernommen? All dies sind Fragen, die es dann zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie stichpunktartig eine Aufzählung verschiedener Problemfelder beim An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen:
- Verkauf und Kauf neuer Kraftfahrzeuge
- Haftung des Verkäufers eines Neufahrzeugs für Mängel
- Garantie beim Neuwagenkauf
- Produkthaftung des Herstellers
- Verbrauchsgüterkaufvertrag
- Neuwagenkauf mit Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs
- An- und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge
- An- und Verkauf zwischen Unternehmern
- Verkauf an Verbraucher
- Mängelhaftung des Verkäufers
- Mangel oder altersbedingter Verschleiß?
- Ausschluss der Sachmängelhaftung, vertragliche Beschränkungen der Sachmängelhaftung
- Arglistige Täuschung des Verkäufers
Haben Sie Fragen zum Thema? Dann rufen Sie mich in der Kanzlei in Kiel an oder schicken Sie mir eine E-Mail!