Der Gebrauchtwagenkauf

Im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen gibt es oft Streit zwischen den Parteien, wenn das Fahrzeug nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Hier stellt sich meist die Frage, ob das Fahrzeug im rechtlichen Sinne mangelhaft ist, oder aber ob es sich um altersbedingten bzw. normalen Verschleiß handelt.

Haftet der Verkäufer für Mängel oder hat er sogar eine Garantie übernommen? Gelten beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen die selben Maßstäbe wie beim Verkauf von Neufahrzeugen? Konnte der Verkäufer die Mängel erkennen? Liegt ein Fall von arglistiger Täuschung vor?

Ich berate und vertrete Sie gerne bei Fragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge. Rufen Sie mich in der Kanzlei in Kiel an oder schicken Sie mir eine E-Mail!

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