Leichenwagen als Dienstwagen?

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat entschieden: ein Leichenwagen ist als Dienstwagen dem Arbeitnehmer nicht zumutbar. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Mitarbeiter den Dienstwagen gem. Vertrag auch privat nutzen darf. Dann nämlich könne es dem Mitarbeiter und seiner Familie nicht zugemutet werden, auch privat und in der Freizeit mit dem Leichenwagen herumzufahren. Begründet wurde dies mit dem besonderen Stellenwert eines Leichenwagens in der allgemeinen Verkehrsanschauung.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 19.11.2009, 7 Sa 879/09
Quelle: Spiegel Online, 01.10.2010