Am 01.11.2008 ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft getreten. Schwerpunkt der GmbH Reform durch das MoMiG war es, das komplizierte und langwierige Gründungsverfahren zu vereinfachen. Neben der Vereinfachung des Gründungsverfahrens wurde auch die Gründung einer Unternehmergesellschaft (UG) als Variante der klassischen GmbH eingeführt. Eine solche (haftungsbeschränkte) Unternehmergesellschaft kann bereits ab einem Euro Stammkapital gegründet werden.
Zu den Änderungen durch das MoMiG gehören im Wesentlichen:
- Vereinfachte Gründung mittels eines Musterprotokolls (§ 2 Abs. 1a GmbHG)
- Der Nennbetrag der Geschäftsanteile muss nur noch auf volle Euro lauten (§ 5 GmbHG)
- Das Mindestkapital der neuen UG (Unternehmergesellschaft) beträgt 1,- € (sog. ein-Euro-GmbH)
- Gutgläubiger Erwerb von Gesellschaftsanteilen absofort möglich (§ 16 GmbHG)