Abmahnung (Arbeitsrecht)

Eine Abmahnung ist eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Rüge eines bestimmten Fehlverhaltens des Arbeitnehmers, verbunden mit der Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen im Wiederholungsfall.

Die Abmahnung ist eine Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Sie ist gesetzlich nicht geregelt, sondern von der Rechtsprechung entwickelt. Eine Abmahnung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Kündigung unangemessen wäre, weil dem Arbeitnehmer zunächst Gelegenheit zur Besserung seines Verhaltens eingeräumt werden soll.

Notwendiger Inhalt einer Abmahnung

Eine Abmahnung soll eine Hinweisfunktion, eine Warn- und Androhungsfunktion und eine Dokumentationsfunktion beinhalten.

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Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine E-Mail! Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs werde ich die Rechtswirksamkeit der Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die Reaktionsmöglichkeiten erörtern.