Als Anwalt berate ich Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sollte zur Durchsetzung Ihrer Interessen eine Klage oder die Verteidigung gegen eine Klage erforderlich sein, vertrete ich Sie im arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit im Arbeitsrecht gehören u.a.:
- Prüfung, Gestaltung und Abänderung von Arbeitsverträgen, Befristungsabreden, Probezeitvereinbarungen und Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag
- Geltendmachung von Lohn- und Gehaltsforderungen sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsanspruch, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung
- Prüfung von Abmahnungen, Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
- Abänderung von Arbeitsbedingungen (z.B. bei Versetzung oder Veränderung von Arbeitszeiten)
- Teilzeitbeschäftigung, Geltendmachung eines Anspruchs auf Teilzeit
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Aufhebungsverträge, Abwicklungsverträge und Abfindungsvereinbarungen
- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
- Krankheit und Entgeltfortzahlung
- Urlaubsanspruch und Urlaubsgeld
- Mutterschutz, Elternzeit und Elterngeld
- Mobbing am Arbeitsplatz
Der Arbeitsvertrag
Der schriftliche Arbeitsvertrag bildet stets die vertragliche Grundlage für das jeweilige Arbeitsverhältnis. Daneben gibt es u.U. noch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die ebenfalls Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers regeln können.
Als Anwalt für Arbeitsrecht übernehme ich für Sie die Prüfung, Gestaltung und Abänderung von Arbeitsverträgen, Befristungsabreden, Probezeitvereinbarungen oder Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag. Außerdem unterstütze ich Sie bei der Überprüfung einzelner arbeitsvertraglicher oder tarifvertraglichen Bedingungen (Klauseln), damit Sie stets wissen, ob Ihnen ein Anspruch zusteht oder ob der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten von Ihnen verlangen kann.
Kündigung und Kündigungsschutz
Eine Kündigung ist meist ein großer Schock für betroffene Arbeitnehmer und deren Familien. Bei Erhalt einer Kündigung muss daher gut überlegt sein, welche Ziele erreicht werden sollen. Das kann zum einen der Erhalt des Arbeitsplatzes, zum anderen aber auch die vergleichsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer möglichst hohen Abfindung sein.
Bei erhalt einer außerordentlichen (fristlosen) oder ordentlichen Kündigung laufen Fristen, die zur Vermeidung von Nachteilen unbedingt eingehalten werden müssen. Lesen Sie hier, was es im Falle einer Kündigung zu beachten gilt!
Die Abfindung
Eine Abfindung ist eine Einmalleistung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es nur in wenigen gesetzlichen Ausnahmefällen. In der Regel wird die Zahlung einer Abfindung in einem Aufhebungsvertrag vereinbart oder sie ist Teil eines gerichtlichen Vergleichs, zum Beispiel nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Häufig einigen sich die Parteien im Laufe des arbeitsgerichtlichen Verfahrens auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung. Ein solcher Vergleich ist meist für beide Seiten die beste Lösung, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden, der sich unter Umständen auf mehrere Instanzen erstrecken kann.
Die Höhe der Abfindung richtet sich in erster Linie danach, welche Partei die bessere Verhandlungsposition hat und mit welchem Geschick die Verhandlungen geführt werden. Hier zeigt es sich in der Praxis immer wieder, dass ein erfahrener Anwalt oft eine höhere Abfindung aushandeln kann, als jemand, der mit den rechtlichen Voraussetzungen nicht vertraut ist.
Weitere Informationen zur Abfindung
Lohn- und Gehaltsforderungen
Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht pünktlich oder nur teilweise, bringt die den Arbeitnehmer schnell in finanzielle Schwierigkeiten. Im Falle von Lohn- oder Gehaltsrückständen übernehme ich für Sie die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber und verhelfe Ihnen im arbeitsgerichtlichen Mahn- oder Klagverfahren zu Ihrem Recht.
Oft ist ein ausbleibender Lohn auch ein erstes Anzeichen für eine drohende Insolvenz des Arbeitgebers. Bei einer Insolvenz steht für den Arbeitnehmer viel auf dem Spiel. Hier gilt es, Ruhe zu bewahren und rechtzeitig die richtigen Entscheidungen zu treffen. Denn auch im Falle einer Insolvenz gibt es für Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, die Gefahr von finanziellen Verlusten möglichst gering zu halten. Hierzu berate ich Sie gerne!
Die Abmahnung
Haben Sie eine mündliche Ermahnung oder eine schriftliche Abmahnung erhalten? Häufig spricht der Arbeitgeber Abmahnungen aus, um eine verhaltensbedingte Kündigung vorzubereiten.
Ich überprüfe für Sie die Wirksamkeit der Abmahnung und berate Sie gerne zu den unterschiedlichen Reaktionsmöglichkeiten des Arbeitnehmers, wie z.B. die Verfassung einer Gegendarstellung oder die Klage auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte.
Weitere Informationen zur Abmahnung
Das Arbeitszeugnis
Ein gutes Arbeitszeugnis ist für das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers von großer Bedeutung. Viele Arbeitszeugnisse enthalten Formulierungen, die Nachteile mit sich bringen. Häufig steckt sogar keine böse Absicht des Arbeitgebers dahinter.
Hier gilt es, das Arbeitszeugnis in seiner Gesamtheit zu überprüfen und nachteilige Formulierungen im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber abzuändern. Sollte der Arbeitgeber hierzu nicht bereit sein, lohnt sich oft eine Klage auf Zeugnisberichtigung.
Im Rahmen von Aufhebungsvereinbarungen bietet es sich häufig an, eine Klausel aufzunehmen, wonach der Arbeitnehmer berechtigt ist, sein Arbeitszeugnis selbst zu entwerfen. Hierzu berate ich Sie gerne!
Steht eine berufliche Veränderung bevor, ist der Arbeitnehmer in der Regel auf ein sog. Zwischenzeugnis angewiesen. Weigert sich der Arbeitgeber, ein Zwischenzeugnis auszustellen, prüfe ich für Sie, ob ein solcher Anspruch besteht und übernehme auf Wunsch gerne die Korrespondenz mit dem Arbeitgeber.
Mobbing am Arbeitsplatz
Gibt es Konflikte bei der Arbeit? Könnte es sich um Mobbing durch Vorgesetzte oder Kollegen handeln? Ich prüfe für Sie, ob ein Fall von Mobbing vorliegt und wie Sie rechtlich dagegeben vorgehen können.
Hat der Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzt, steht Ihnen möglicherweise auch Schadensersatz zu. Grundsätzlich gilt jedoch: Als Mobbingopfer sind Sie im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung verpflichtet, einzelne Mobbinghandlungen konkret darzulegen und einen hierdurch entstandenen Schaden nachzuweisen. Dies ist meist außerordentlich schwierig. Besser ist es, schon bei Verdacht auch Mobbing rechtzeitig zu reagieren und zusammen mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu erzielen. Hierbei unterstütze ich Sie gerne!
Haben Sie Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen? Ich stehe Ihnen als Anwalt jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. Rufen Sie in der Kanzlei in Kiel an oder schicken Sie eine E-Mail! Ich freue mich, von Ihnen zu hören!