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Anwalt Autokauf Kiel

Der Kfz-Kaufvertrag, Sachmängel und Streit um Gewährleistung und Garantie

Im Bereich der Kfz-Kaufverträge gibt es wesentliche Unterschiede zwischen dem Kauf bzw. Verkauf von Neufahrzeugen und dem An- oder Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen. Zeigen sich nach Übergabe des Fahrzeugs erste Mängel, entsteht oft Streit zwischen den Parteien, ob und in welchem Umfang der Verkäufer für Sachmängel haftet.

Liegt überhaupt ein Sachmangel vor? Handelt es sich um altersbedingten/ normalen Verschleiß? Hat der Verkäufer eine Garantie übernommen? Kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, bzw. den Rücktritt erklären? All dies sind Fragen, die es dann zu klären gilt. Im Folgenden finden Sie stichpunktartig eine Aufzählung verschiedener Problemfelder im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung oder Garantie beim An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen:

Verkauf und Kauf neuer Kraftfahrzeuge
Haftung des Verkäufers eines Neufahrzeugs für Mängel
Garantie beim Neuwagenkauf
Produkthaftung des Herstellers
Verbrauchsgüterkaufvertrag
Neuwagenkauf mit Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeugs
An- und Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge, Mängelhaftung des Verkäufers
Mangel oder altersbedingter Verschleiß?
Ausschluss der Sachmängelhaftung, vertragliche Beschränkungen der Sachmängelhaftung
Arglistige Täuschung des Verkäufers

Im Zusammenhang mit dem An- oder Verkauf von gebrauchten Kraftfahrzeugen gibt es oft Streit zwischen den Parteien, wenn das Fahrzeug nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Hier stellt sich meist die Frage, ob das Fahrzeug im rechtlichen Sinne mangelhaft ist, oder aber ob es sich um altersbedingten bzw. normalen Verschleiß handelt.

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Ich berate Sie gerne bei Fragen oder Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf neuer gebrauchter Fahrzeuge. Rufen Sie mich in der Kanzlei in Kiel an oder schicken Sie mir eine E-Mail!

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