Rechtsanwalt Chr. Becker
- Wilhelminenstraße 16
24103 Kiel - Telefon: 0431 - 56 35 41
Telefax: 0431 - 248 92 75 - kanzlei@christianbecker.net
http://www.christianbecker.net - In Bürogemeinschaft mit
Rechtsanwältin Heike Hansen
Rechtsanwalt Esben Koehn
Kosten der anwaltlichen Tätigkeit
Sonntag, 5. Februar 2012 |
Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit (Gebühren und Auslagen) sind zunächst gesetzlich geregelt. Das
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt,
welche Gebühren und Auslagen der Rechtsanwalt in Rechnung stellen darf.
Bei einer rein beratenden Tätigkeit, soll der Rechtsanwalt allerdings auf eine sog. Honorarvereinbarung hinwirken. Eine solche Honorarvereinbarung wird
z.B. im Rahmen einer Vertragsgestaltung, einer Rechtsberatung oder der Erstellung eines Gutachtens getroffen. In der Regel handelt es sich hier um Stundenhonorare
oder Pauschalhonorare.
Gerne informiere ich Sie in einem ersten Gespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten und bei einem Rechtsstreit über das Kostenrisiko, sofern hier
eine Prognose möglich ist. Weitere Informationen zum Thema Anwaltskosten erhalten
Sie hier.
Wer bezahlt den Rechtsanwalt?
Zunächst hat derjenige, der den Anwalt beauftragt (der Mandant), die Kosten zu tragen. In vielen Fällen aber kommt eine Erstattung der Anwaltsgebühren durch
Dritte in Betracht. Zum Beispiel können die Kosten durch eine Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass für den konkreten
Fall eine Deckungszusage von der Versicherung vorliegt. Die Einholung einer solchen Deckungszusage übernehme ich gerne für Sie.
In Forderungsangelegenheiten können die Anwaltskosten häufig als Verzugsschaden gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Bei gerichtlichen
Auseinandersetzungen sind die Kosten grundsätzlich von der Unterlegenen Partei zu tragen (Ausnahmen bestehen bei arbeitsgerichtlichen Sachen erster Instanz).
Bürger mit geringem Einkommen erhalten auf Antrag Unterstützung vom Staat. Bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Anwalts oder einer rein beratenden Tätigkeit
kann Beratungshilfe gewährt werden. Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Der hiefür erforderliche Antrag wird beim
zuständigen Gericht eingereicht. Falls Sie noch weitere Fragen zur Übernahme der Anwaltskosten haben, berate ich Sie gerne.



